Erbrecht

Anwalt Erbrecht Weiden und Vohenstrauß

Bei der erbrechtlichen Beratung muss man zwischen drei Lebenssituationen unterscheiden.

  • Es sollen Regelungen für die Zukunft für den Todesfall getroffen werden.
  • Es soll zu Lebzeiten Vemögen übertragen werden und diese Übertragung ggf. später bei der Erbschaft berücksichtigt werden.
  • Ein Erblasser ist verstorben und es gibt Streitigkeiten um die Erbschaft.

Gerade im letztgenannten Fall besteht neben der rechtlichen Problematik häufig auch eine hohe emotionale Belastung durch den Tod eines geliebten Menschen und dadurch entstandene familiäre Spannungen. Daher ist es umso wichtiger jeden Einzelfall sorgfältig und sachlich zu beurteilen und anschließend die richtigen Schritte einzuleiten. Das Erbrecht ist aufgrund seiner wechselseitigen Bezüge meist auch eng mit dem Familienrecht verknüpft. Bei einer erb- oder familienrechtlichen Beratung gilt es daher immer beide Rechtsgebiete im Blick zu behalten und in beiden Rechtsgebieten eine entsprechende Expertise vorzuweisen. Durch unsere langjährige Erfahrung als Anwalt im Erbrecht im Raum Weiden und Vohenstrauß konnten wir einer Vielzahl von Mandanten hier kompetent zur Seite stehen.
Vorherige klare Regelungen für den Erbfall oder Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten kann eine spätere starke Belastung vermeiden. Lassen Sie sich daher am besten möglichst frühzeitig beraten, damit Ihr Vermögen am Ende auch wirklich so vererbt wird wie Sie es wollen. Aber auch für Erben gilt: Bei Spannungen nach dem Erbfall kann nur mit anwaltlicher Beratung sicher gestellt werden, dass Sie wirklich bekommen, was Ihnen zusteht. Gerade wenn vermeintliche Erben Erbschaftsgegenstände in Besitz nehmen, kann je nach Einzelfall schnelles Handeln veranlasst sein, damit Ihnen als wirklichem Erben am Ende auch noch etwas von der Erbschaft übrig bleibt und diese nicht verschleudert wird.

(Einzel-) Testament? Gemeinschaftliches Ehegattentestament? Oder Erbvertrag?

Die Begriffe Testament oder Erbvertrag haben viele schon einmal gehört. Aber was ist ein gemeinschaftliches Ehegattentestament und wie unterscheidet es sich vom Einzeltestament oder vom Erbvertrag? Der Unterschied liegt hier u.a. in der unterschiedlichen Bindungswirkung zu Lebzeiten bzw. bei Vorversterben eines Ehegatten oder einer Erbvertragspartei. Je nachdem wie viel Testierfreiheit dem Überlebenden noch verbleiben soll, sind unterschiedliche Regelungen angezeigt. Eine umfassende Beratung ist hier unabdingbar. Gerne prüfen wir für Sie auch einen notariellen Entwurf einer erbrechtlichen Regelung auf für Sie nachteilige Inhalte.
Oft stellt sich zudem die Frage, welche Formvorschriften jeweils einzuhalten sind oder wie Testamente am besten aufbewahrt werden. Da das Erbrecht strenge Formanforderungen stellt, ist es wichtig, dass diese auch eingehalten werden, da Ihr Testament ansonsten unwirksam ist. Bei der Wahl der richtigen Verfügungsart und bei der Einhaltung aller Formvorschriften beraten wir Sie gerne, damit beim Erbfall auch wirklich Ihre gewünschten Erben am Ende profitieren.

Durchsetzung von Erbansprüchen und Vermächtnissen

Die Komplexität des Erbrechts besteht vor allem darin, dass es oft Regelungen von Erblassern gibt z.B. Testament oder ein Erbvertrag, die vor Jahrzehnten getroffen wurden. Streitigkeiten ergeben sich, wenn rechtlich nicht so gut für den Todesfall vorgesorgt wurde, indem z.B. testamentarische Anordnungen getroffen wurden, die aber unklar sind. Streitig ist dann oft, wer Erbe geworden ist und wer nur Vermächtnisnehmer. In der Vergangenheit kam es bei unseren Mandanten auch schon vor, dass für sie günstige Testamente plötzlich „verschwunden“ sind. Unsere Erfahrung zeigt leider, dass im Erbfall – gerade bei hohen Vermögen – der beste Familienfrieden schnell in erbitterten Streit umschlagen kann. Gerade in solchen Fällen ist es wichtig einen kühlen Kopf zu bewahren und sich umfassend über seine Rechte und deren Durchsetzung aufklären zu lassen. Hierbei unterstützen wir Sie sehr gerne.

Streitpunkt Pflichtteil

Ein häufiger Streitpunkt ist das Thema Pflichtteilsrecht. Wenn die strittige Frage gelöst, wer Erbe geworden ist, bestehen im Regelfall meist dennoch Pflichtteilsansprüche oder Pflichtteilsergänzungsansprüche übergangener Angehöriger oder Ehegatten. Gerade bei der Höhe kommt es dann erheblich auf die Vergangenheit an. Wurde bereits zur Lebzeiten etwas an die Pflichtteilsberechtigten verschenkt, ist dies je nach Einzelfall zu berücksichtigen. Wurden in der Vergangenheit an andere Personen Gegenstände oder Grundstücke verschenkt, ist deren Wert auf der anderen Seite möglicherweise auch für den Pflichtteilsanspruch relevant. Sowohl bei der Durchsetzung berechtigter Pflichtteilsansprüche als auch der Abwehr unberechtigter Pflichtteilsansprüche haben wir jahrelange Erfahrung und sind bestens mit der aktuellen Rechtssprechung vertraut.

Im Bereich des Erbrechts beraten und vertreten wir Sie umfassend vor allen deutschen Gerichten u.a. bei:

  • Beratung zu und Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Wahl der richtigen Verfügungsart z.B. Testament oder Erbvertrag
  • Gestaltung eines Testaments
  • Vorweggenommener Erbfolger
  • Wirksamkeit und Durchsetzung von Testamenten und Ehegattentestament
  • Wirksamkeit und Durchsetzung von Vermächtnissen
  • Handlungsmöglichkeiten der Erbengemeinschaft
  • Testamentsvollstreckung

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