FAQ

Häufige Fragen unserer Mandanten an unsere Rechtsanwälte

Wie teuer ist die anwaltliche Beratung/Vertretung?

Der Rechtsanwalt muss nicht teuer sein. Falsch- oder Schlechtberatung kann Sie jedoch teuer zu stehen kommen.
Die Kosten sprechen wir mit Ihnen selbstverständlich vor der Mandatierung ab. Die Rechtsanwaltskanzlei Piehler Gesierich Hammerl ist sehr bemüht, ihren Mandanten ihre Leistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltschaftliche Beratung nicht unerschwinglich sein. Allerdings ist die anwaltschaftliche Tätigkeit weitgehend an das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) gebunden, welches feste Gebührensätze vorschreibt, von denen nicht immer einfach abgewichen werden kann. Diese richten sich meist nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit (das entspricht in etwa dem Wert der Sache, um die gestritten wird).

Jedoch können gerade im Rahmen der anwaltschaftlichen Erstberatung zwischen dem Mandanten und den Rechtsanwälten auch einer individuelle Vereinbarung über die Rechtsanwaltsgebühren getroffen werden. Schildern Sie einfach Ihren Fall, fragen Sie nach den anfallenden Kosten und Sie erhalten eine ehrliche Auskunft. In geeigneten Fällen schließen wir mit unseren Mandanten nach umfangreicher Aufklärung dann auch Honorarvereinbarungen, die angemessen Ihre Interessen, aber auch den Arbeitsaufwand und die wirtschaftliche Bedeutung der Sache berücksichtigen. In manchen Fällen können wir Ihnen auch ein Erfolgshonorar anbieten (§ 4a RVG). Dies bedarf jedoch einer äußerst genauen Einzelfallprüfung.

Nach einer Ersteinschätzung zu Ihrem Fall und einer Aufklärung über die Kosten, können Sie frei entscheiden, inwieweit Sie weitere anwaltschaftliche Beratung oder Vertretung in Anspruch nehmen wollen.

Welche Unterlagen soll ich zur Erstberatung mitbringen?

Sie helfen uns sehr, wenn Sie bereits beim Erstgespräch – soweit möglich – alle Unterlagen dabei haben, die den Fall betreffen. Relevant sein können neben Briefen, Urkunden, Verträgen oder bereits erfolgtem Schriftverkehr auch Fotos von Unfällen, Schäden oder bereits bestehende Gutachten etc. Überlegen Sie, welche Unterlagen Sie brauchen würden, um sich möglichst schnell in einen noch fremden Fall einzuarbeiten und bringen diese dann mit. Meistens sind Sie damit sowieso schon auf der sicheren Seite.

Ich habe ein geringes / gar kein Einkommen und kann mir den Anwalt nicht leisten.

Die gute Nachricht ist, dass gesetzlich bestimmt niemand aus Kostengründen auf einen Anwalt verzichten muss, dessen rechtliches Anliegen hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Wenn Sie Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe erhalten, müssen Sie für die Gerichtskosten und die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung je nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zunächst keine oder nur Teilzahlungen leisten. Für die außergerichtliche Beratung kann zudem Beratungshilfe beantragt werden.

Ob Ihnen Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt werden könnte, erörtern wir gerne mit Ihnen und unterstützen Sie bei der Stellung eines Prozesskostenhilfeantrags.

Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

Nein, Sie benötigen für unsere Beratung selbstverständliche keine Rechtschutzversicherung. Im Einzelfall kann eine Rechtschutzversicherung jedoch Ihre Abwägung erleichtern, ob Sie Ansprüche durchsetzen wollen oder nicht. Ist die Rechts- und Beweislage nicht zu hundert Prozent eindeutig, wird oft mit Widerstand von der Gegenseite zu rechnen sein. In vielen Zivilprozessen müssen teils teure Gutachten eingeholt werden. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese im Deckungsfall – ggf. abzüglich einer geringen Selbstbeteiligung – die Kosten des Prozesses. Ohne Versicherung ist es oftmals eine schwierige Frage zwischen den Kosten und dem Nutzen mancher Gutachten, was die Rechtsdurchsetzung deutlich erschweren kann. Gerade auch im Arbeitsrecht kann eine Rechtsschutzversicherung lohnenswert sein, da dort jede Partei auch im Falle des Obsiegens ihre Kosten selbst tragen muss. Für eine allgemeine Beratung zum Abschluss einer Rechtschutzversicherung wenden Sie sich am besten an einen Versicherungsmakler Ihres Vertrauens.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung – Wie erfahre ich, ob diese auch im konkreten Fall zahlt?

Vor jedem Anfall von Kosten, sollten Sie zunächst überprüfen, ob Ihre Rechtschutzversicherung auch für das entsprechende Rechtgebiet abgeschlossen wurde. Dies hängt von den konkreten Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag ab. Gerne stellen wir vorab eine kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung, um abzuklären, ob diese in Ihrem Fall eingreift. Dazu müssten Sie zur Erstberatung bitte den Versicherungsschein Ihrer Rechtschutzversicherung mit der Versichertennummer mitbringen.

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