Verkehrsrecht

Anwalt Verkehrsrecht Weiden und Vohenstrauß

Suchen Sie einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht? Rechtsanwalt Bernhard Piehler bietet Ihnen über 20 Jahre Erfahrung im Verkehrsstrafrecht und zivilen Verkehrsrecht. Unsere Kanzlei Piehler Gesierich Hammerl steht für Kompetenz und Aktualität in der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Durch seinen Fachanwaltstitel als Fachanwalt für Verkehrsrecht hat Rechtsanwalt Bernhard Piehler eine besondere Expertise in diesem Bereich aufgebaut und gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen. Durch laufende Fortbildungen und Schulungen bleibt er für Sie immer auf dem neuesten Stand und verfolgt die aktuellen Entwicklungen der Praxis. Die Kanzlei Piehler Gesierich Hammerl arbeitet zudem eng mit verschiedenen Akteuren im KfZ-Bereich zusammen, um Ihnen schnell und kostengünstig zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Verkehrsstrafrecht

Zum Verkehrsstrafrecht zählt eine Vielzahl an Delikten. Angefangen bei leichten Geschwindigkeitsübertretungen, über das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen, bishin zur „Fahrer-/Unfallflucht“ oder Straßenverkehrsgefährdung hat der Gesetzgeber feingliedrige Sanktionsmöglichkeiten geschaffen. Wichtig ist vor allem zu bedenken, dass das Strafmaß von einfachen Geldbußen über den Führerscheinentzug, bis hin zu Gefängnisstrafen reichen kann. Durch eine frühzeitige anwaltliche Beratung steigen die Chancen auf ein geringes Strafmaß oder sogar einen Freispruch enorm. Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid oder gar ein Strafbefehl aufgrund eines Verkehrsdelikts zugestellt wird, sollten Sie in Ihrem Interesse baldmöglichst Kontakt zu unserer Rechtsanwaltskanzlei aufnehmen. Durch unsere örtliche Nähe zur Landesgrenze haben wir auch langjährige Erfahrung mit grenzüberschreitenden oder im Ausland begangenen Straftaten. Bei der Abwehr solcher Verfahren sind einige Besonderheiten zu beachten über die wir Sie selbstverständlich aufklären.

Im Bereich des Verkehrsstrafrechts beraten und vertreten wir Sie umfassend vor allen deutschen Gerichten u.a. bei:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung, Handy am Steuer etc.
  • Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
  • Verkehrsunfällen
  • Sachbeschädigung
  • Fahrlässiger Körperverletzung
  • Unfallflucht
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • Entziehung der Fahrerlaubnis, MPU, Fahrtenbuchauflage und Abschleppmaßnahmen
  • Gerichtliche Beschuldigtenvernehmungen im Wege der Rechtshilfe
  • etc.

Ziviles Verkehrsrecht

Zum zivilen Verkehrsrecht zählt man einerseits die Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen, andererseits den Fahrzeug An- und Verkauf und die damit zusammenhängenden Gewährleistungsrechte. Gerade bei einem Unfall im In- und Ausland entsteht eine große Zahl von rechtlichen Ansprüchen. Deren eigenständige Durchsetzung oder Abwehr gegenüber der gegnerischen Haftpflichtverischerung, oder der eigenen Voll – oder Teilkaskoversicherung ist oftmals nicht gerade einfach. Versicherungen neigen dazu erst einmal viele Ansprüche abzustreiten oder tatsächliche Schäden gering zu rechnen und Schadensposten zu streichen. Viele Versicherungen versuchen am Anfang möglichst hart zu bleiben, um Ihre berechtigen Ansprüche abzuwehren. Davon lassen wir uns jedoch nicht beeindrucken. Unsere Kanzlei setzt sich entschieden für Ihre Rechte ein. Gerade wenn Sie bei einem Unfall Verletzungen erlitten haben und Ihnen daher Ansprüche auf Schmerzensgeld oder sogar Verletztenrente zustehen, wollen viele Versicherungen unsere Mandanten billig abfinden, anstatt ihnen ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.

Unsere langjährige Erfahrung mit allen großen Versicherern als Gegner hat gezeigt, dass Geschwindigkeit und Höhe der Schadensregulierung von der richtigen Strategie abhängen. Oftmals kann bereits durch unser außergerichtliches Tätigwerden ein sehr gutes Ergebnis für unsere Mandanten erreicht werden. Allein die Einschaltung einer Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei kann hier Wunder wirken. Kommt es außergerichtlich zu keiner nach unserer Auffassung für Sie passenden Einigung, setzen wir erfolgsversprechende Ansprüche selbstverständlich mit einer Klage für Sie durch. Durch unser Tätigwerden konnten wir die finanzielle Situation unser Mandanten in der Vergangenheit in sehr vielen Fällen erheblich verbessern.

Im Bereich des zivilen Verkehrsrechts beraten und vertreten wir Sie gerichtlich wie außergerichtlich u.a. bei:

  • Verkehrsunfällen mit dem Auto, LKW oder Bus
  • Verkehrunsfällen mit Motorrad/Motorroller etc.
  • Verkehrsunfällen mit dem Fahrrad oder als Fußgänger
  • Schmerzensgeldansprüchen aus Unfällen
  • Streitigkeiten über An- und Verkauf von Autos, LKWs, Motorräder oder Fahrrädern
  • Streitigkeiten im Rahmen eines Leasingvertrages
  • Streitigkeiten im Rahmen einer KfZ-Finanzierung
  • Verkehrsunfallregulierung im In- und Ausland
  • Auseinandersetzungen mit Haftpflicht, Voll- oder Teilkaskoversicherungen

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