Familienrecht

Anwalt Familienrecht Weiden und Vohenstrauß

Das Familienrecht ist eine in höchstem Grad persönliche Materie, die jeden Menschen in den intimsten Lebensbereichen betrifft. Eine Scheidung ist oft mit hoher – teilweise jahrelanger – emotionaler Belastung verbunden. Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, sind für Eltern und Kinder rechtlich und persönlich schwierige Fragen von Umgang und Sorgerecht zu klären. Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Unterhalt & Co. können ein jahrelang geplantes Vermögens- und Vorsorgekonzept durcheinander bringen. Eine Hausratsteilung kann zum emotionalen Spießrutenlauf verkommen. In all diesen Fällen ist es wichtig, dass Sie im Familienrecht erfahrene Rechtsanwälte an Ihrer Seite haben. Wir kennen die Gerichtspraxis vor Ort bei schwierigen Rechtsfragen und bewahren bei aller Emotionalität der Situation einen kühlen Kopf, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Durch unsere langjährige Erfahrung als Anwälte im Familienrecht im Raum Weiden und Vohenstrauß konnten wir einer Vielzahl von Mandanten hier kompetent zur Seite stehen.

Vorsorge ist im Familienrecht besser als Nachsorge!

Um viele Streitigkeiten bei einer Scheidung zu umgehen, ist es sinnvoll bereits vor der Eheschließung oder auch während der Ehe einen Ehevertrag zu vereinbaren. Zwar herrscht bei vielen Paaren bei der Eheschließung – verständlicher Weise – die Vorstellung, dass man sich bestimmt nicht scheiden lassen werde. Die Scheidungsquote in Deutschland lag im Jahr 2019 jedoch bei über 35 %. Somit wird am Ende dann doch mehr als jede dritte Ehe geschieden. Auch wenn ein Ehevertrag sicher nicht den Ruf hat besonders „romantisch“ zu sein, so ist es im Regelfall insgesamt jedoch auf jeden Fall „fairer“ einen Ehevertrag abzuschließen. Dort können die Vorstellung der Ehegatten über die zukünftigen Ehegestaltung festgelegt und Scheidungsfolgen z.B. der Zugewinnausgleich entsprechend geregelt werden – zu einem Zeitpunkt an dem beide Ehepartner noch nicht zerstritten sind. Ändern sich die dem Ehevertrag zugrundliegenden Vorstellungen während der Ehe (z.B. in einer geplant kinderlosen Ehe werden doch Kinder geboren etc.) so kann der Ehevertrag auch entsprechend angepasst werden. Mit einem guten Ehevertrag lässt sich später ein langwieriger familiengerichtlicher Prozess vermeiden und somit viel Geld und Nerven sparen.

Familienunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt & Co.

Das Wort „Unterhalt“ an sich dürfte jedem ein Begriff sein. Weniger bekannt ist dann jedoch, dass es viele verschiedene Arten von Unterhalt gibt, bei denen teils andere Grundsätze gelten und die sich in der Berechnung erheblich unterscheiden. Familienunterhalt ist der Unterhalt, der während der intakten Ehe geschuldet wird. Aufgrund des Kriterium „intakte Ehe“ gibt es darüber in den seltensten Fällen Streit. Trennungsunterhalt wird geschuldet, wenn die Ehegatten emotional und äußerlich manifestiert getrennt leben. Der Trennungsunterhalt kann aufgrund seiner Berechnungsart oft höher sein als der nacheheliche Unterhalt. Der nacheheliche Unterhalt wiederum ist nach der endgültigen Scheidung zu zahlen, wenn bestimmte gesetzlich geregelte Unterhaltsgründe verwirklicht sind. Hiervon etwas zu trennen ist der Kindesunterhalt, den ein Kind gegen seine Eltern bzw. v.a. in finanzieller Hinsicht gegen das Elternteil hat, das nicht die persönliche Sorge für das Kind übernimmt. Das Unterhaltsrecht ist außerordentlich komplex und es sind viele Faktoren zu berücksichtigen, bei denen man zu Gunsten oder zu Lasten argumentieren kann. Da der Unterhalt in hohem Maße von den gegenseitigen Einkommensverhältnissen abhängt, kann sich dieser Anspruch auch immer wieder verändern. Dann kann der Unterhalt z.B. im Wege einer Abänderungsklage auch herauf- oder herabgesetzt werden. Gerichtlich wie außergerichtlich kann die richtige Taktik darüber entscheiden, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Neben der genauen Kenntnis der Rechtsprechung ist hier vor allem langjährige Erfahrung und ein Gespür für das praktisch richtige Vorgehen erforderlich.

Im Bereich des Familienrechts beraten und vertreten wir Sie umfassend vor allen deutschen Gerichten u.a. bei:

  • Streitiger und einvernehmlicher Scheidung
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Höhe des Zugewinnausgleichs
  • Versorgungsausgleich
  • Hausratsteilungen
  • Eheverträgen
  • Art und Umfang von Unterhaltsansprüchen (Familienunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt)
  • Umgangsrecht mit eigenen Kindern
  • Abänderung von Unterhaltstiteln
  • Gewaltschutz

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